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Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von qualifizierten
Auftragsarbeiten im Bereich der Datenverarbeitung gemäss nachstehender
Bedingungen.
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Unternehmereigenschaft
Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung des Arbeitsortes, der Arbeitszeit
sowie der Arbeitsabläufe frei. Er wird jedoch die mit dem Kunden getroffenen
Vereinbarungen oder die beim Kunden gegebenen Verhältnisse insoweit
berücksichtigen, als es der Realisierung der Gesamtzielsetzung des Auftrages
erfordert.
Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass ihre Zusammenarbeit zeitlich und
inhaltlich auf ein näher zu definierendes Projekt begrenzt ist und kein
Arbeitsverhältnis begründet wird. Beide Vertragsparteien sind für die
Beachtung der steuerlichen und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen
Bestimmungen in eigener Sache selbst verantwortlich.
Keine Vertragspartei unterliegt Weisungen des Vertragspartners oder dessen
Mitarbeitern.
Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen
Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Gegenüber den Angestellten des
Auftraggebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.
Der Auftragnehmer setzt eigene Arbeitsmittel ein. Desweiteren ist vom
Auftragnehmer keine Höchstpersönlichkeit gefordert: er kann zur Erfüllung des
Auftrages auch andere/weitere Mitarbeiter einsetzen.
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Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer bewahrt über alle Informationen Stillschweigen. Der
Auftragnehmer steht dafür ein, dass die ihm zur Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellten Daten mit Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt werden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen.
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Honorar
Die Vergütung wird für den projekt-/aufgabenbezogenen tatsächlich
erbrachten Zeitaufwand geleistet. Zeiten für Krankheit, Urlaub etc. bleiben
unberechnet. Abweichende Regelungen sind möglich, müssen aber explizit und
schriftlich festgehalten werden.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Höhe
des Honorars wird im jeweiligen Projektvertrag festgelegt. Für eine
ordnungsgemässe Versteuerung des Honorars sowie der Abfuhr der Umsatzsteuer
sorgt der Auftragnehmer selbst.
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Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer wird die von ihm zu erbringenden Leistungen unter
Berücksichtigung der geltenden EDV-Standards im Rahmen des vereinbarten
Zeitraumes erbringen. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen entsprechen
den im Hause der Kunden geltenden EDV-Standards, die jeweils in den
ergänzenden Projektverträgen verbindlich definiert sind.
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Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu
unterstützen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer insbesondere Zugang zu
den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und ihm
erforderliche Unterlagen rechtzeitig zugänglich machen. Erfüllt der
Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, hat der Auftragnehmer das
Recht, Neuverhandlungen über Änderungen im Zeitplan, Preis oder anderen
Vertragsbedingungen zu verlangen.
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Ergänzung
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nichtig sein oder werden, oder der Vertrag lückenhaft sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
nichtige Bestimmung wird durch eine ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommenden gültigen Regel ersetzt.
Die Parteien vereinbaren für die Auslegung dieses Vertrages deutsches
Recht.