Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand des Vertrages

    Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von qualifizierten Auftragsarbeiten im Bereich der Datenverarbeitung gemäss nachstehender Bedingungen.

     

  2. Unternehmereigenschaft

    Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung des Arbeitsortes, der Arbeitszeit sowie der Arbeitsabläufe frei. Er wird jedoch die mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen oder die beim Kunden gegebenen Verhältnisse insoweit berücksichtigen, als es der Realisierung der Gesamtzielsetzung des Auftrages erfordert.

    Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass ihre Zusammenarbeit zeitlich und inhaltlich auf ein näher zu definierendes Projekt begrenzt ist und kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Beide Vertragsparteien sind für die Beachtung der steuerlichen und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen in eigener Sache selbst verantwortlich.

    Keine Vertragspartei unterliegt Weisungen des Vertragspartners oder dessen Mitarbeitern.

    Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Gegenüber den Angestellten des Auftraggebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.

    Der Auftragnehmer setzt eigene Arbeitsmittel ein. Desweiteren ist vom Auftragnehmer keine Höchstpersönlichkeit gefordert: er kann zur Erfüllung des Auftrages auch andere/weitere Mitarbeiter einsetzen.

     

  3. Geheimhaltung und Datenschutz

    Der Auftragnehmer bewahrt über alle Informationen Stillschweigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die ihm zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten mit Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen.

     

  4. Honorar

    Die Vergütung wird für den projekt-/aufgabenbezogenen tatsächlich erbrachten Zeitaufwand geleistet. Zeiten für Krankheit, Urlaub etc. bleiben unberechnet. Abweichende Regelungen sind möglich, müssen aber explizit und schriftlich festgehalten werden.

    Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Höhe des Honorars wird im jeweiligen Projektvertrag festgelegt. Für eine ordnungsgemässe Versteuerung des Honorars sowie der Abfuhr der Umsatzsteuer sorgt der Auftragnehmer selbst.

     

  5. Pflichten des Auftragnehmers

    Der Auftragnehmer wird die von ihm zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der geltenden EDV-Standards im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes erbringen. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen entsprechen den im Hause der Kunden geltenden EDV-Standards, die jeweils in den ergänzenden Projektverträgen verbindlich definiert sind.

     

  6. Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer insbesondere Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und ihm erforderliche Unterlagen rechtzeitig zugänglich machen. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, hat der Auftragnehmer das Recht, Neuverhandlungen über Änderungen im Zeitplan, Preis oder anderen Vertragsbedingungen zu verlangen.

     

  7. Ergänzung

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, oder der Vertrag lückenhaft sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise nichtige Bestimmung wird durch eine ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommenden gültigen Regel ersetzt.

    Die Parteien vereinbaren für die Auslegung dieses Vertrages deutsches Recht.

     

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